Bienen oder Wespen ?!


Bienenschwarm entdeckt?

Zuerst einmal keine Panik!

Da die Bienen keine Behausung und somit keine Vorräte und dergleichen zu verteidigen haben,

sind diese meist sehr umgänglich.

 

Habt ihr einen Bienenschwarm irgendwo entdeckt,

solltet ihr sehr zeitnah einen Imker oder eine Imkerin aus der Nähe kontaktieren.

Ihr kennt keine/n? - Kein Problem,

wendet euch an eure Stadt oder Gemeinde, häufig haben diese Kontaktdaten

örtlicher Imker und Imkerinnen oder bei der örtlichen Feuerwehr (Achtung, nicht den Notruf!)

oder schaut auf www.schwarmrettung.de.

Dort könnt ihr euch einen Imker oder eine Imkerin, aus eurer Nähe vermitteln lassen.

www.more4bees.de 

 Bitte vergewissere Dich ob es Bienen sind.              

 

 

(Bild: Ein großer Bienenschwarm)

 

 

Bienen oder Wespen?

 

 

Bienen sehen eher bräunlich aus und haben einen leichten Flaum, Wespen dagegen sind eher gelblich und glatt. Wespen sind die Insekten, die auch schon mal beim Grillen stören, da diese Eiweiß benötigen. Bienen sind eher nicht beim grillen zu finden, sie sind wenn überhaupt, nur bei süßen Speisen zu finden.

Gemeine oder Deutsche Wespe

Bilden häufig Handballgroße Nester die in dunklen Bereichen angelegt werden oder gelegentlich in Erdlöcher, weshalb diese oft fälschlicherweise als "Erdwespen" bezeichnet werden, was nicht stimmt. Es gibt Erdbienen, aber bei den im Volksmund bezeichneten Erdwespen handelt es sich meist um die gemeine / deutsche Wespe, die saisonal, also einjährig sind und deren Völker im Spätsommer bis zum Herbst langsam kollabieren und im Winter nicht mehr stören können.

 

Feldwespe -

Eine sehr friedliche Vertreterin der Faltenwespen. 

(Bild links: Ein verlassenes Wespennest)     (Bild rechts: Ein großer Bienenschwarm in einer Birke)


Sollte ein Sachverhalt nicht schriftlich oder telefonisch zu klären sein, wird bei Wespen und Co. für die Anfahrt bei ihnen vor Ort eine Aufwandsentschädigung für Anfahrt und Arbeitsaufwand erhoben.

In Einzelfällen beispielsweise bei Hornissen, muss von Ihnen als Betroffene, ein Antrag für eine Umsiedlung bei der Naturschutzbehörde des jeweiligen Kreises gestellt werden (Kosten  etwa 50,-€) 

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis!

"Gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zählt die Hornisse zu den besonders geschützten Arten. Das vorsätzliche oder fahrlässige Anlocken, Fangen oder Töten einer Hornissenkönigin bzw. eines Hornissenvolkes kann auf grunddessen ein Strafverfahren zur Folge haben. Das Strafmaß kann sogar bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe reichen."  (Auszug Bußgeldkatalog)